AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hunde die am Training teilnehmen müssen in jedem Fall haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. 

Die Hundeschule im Grünen übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch falsche Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, sofern sie nicht auf eine Fehlentscheidung oder eines Fehlverhaltens des Trainers zurückzuführen sind. Für Schäden, die nachweislich auf einen Fehler des Trainers zurückzuführen sind tritt unsere Trainerhaftpflichtversicherung ein. 

Versicherungsunternehmen: Öffentliche Versicherung 
Versicherungsnummer:  ...760001
Versicherungsnehmer:  Stefanie Politz

Übernimmt die Hundeschule im Grünen die Betreuung Ihres Hundes, durch eine vereinbarte Dienstleistung wie “Gassi Service”, übernimmt die Hundeschule im Grünen die Verantwortung und Haftung für alle Schäden, die nachweislich auf ein Verschulden des Trainers zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind hierbei Tierarztkosten, die aufgrund von Verletzungen durch das Toben und Spielen der Hunde sowie durch Streitigkeiten die untereinander zwischen den Hunden entstehen können passieren. Bei Schäden, die durch Dritte, nicht zur Gruppe gehörende Hunde oder Personen verursacht werden, verpflichtet sich die Hundeschule im Grünen, sofern es möglich und zumutbar ist, die persönlichen Daten des Verursachers in Erfahrung zu bringen, um eine Klärung der Sachlage bzw. eine spätere Schadensregulierung zu ermöglichen. 

Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt maßgeblich auch von der Mitarbeit des jeweiligen Teilnehmers ab, deshalb kann keine Erfolgsgarantie geben werden.

Da ich eine mobile Hundeschule bin, sind vereinbarte Termine, egal ob der Termin mündlich oder schriftlich vereinbart wurde, verbindlich und begründen einen Auftrag des jeweiligen Teilnehmers an die Hundeschule im Grünen. Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte Termine begründen ein Ausfallhonorar. Das Ausfallhonorar für vereinbarte Gruppentrainingsstunden, Lehrspaziergänge und Exkursionen beträgt 10,00 Euro und für vereinbarte Einzeltrainingsstunden 20,00 Euro zzgl. entstandener Anfahrtskosten. 

Die Welpen- und Junghundekurse sind jeweils vom Inhalt so aufgebaut, dass jede Trainingseinheit auf die vorherigen Trainingseinheiten aufbaut. Es ist daher sinnvoll eine versäumte Trainingseinheit vor Beginn der nächsten regulären Trainingseinheit nachzuholen. Bei rechtzeitiger Absage (mindestens 24 Stunden vorher) ist eine Umwandlung der versäumten Trainingseinheit in eine Einzeltrainingsstunde (mit Zuzahlung des Differenzbetrages) möglich, sofern die Absage nachweislich (Attest) krankheitsbedingt (Hund oder Mensch) war. Bei versäumter oder verspäteter Absage verfällt die Trainingseinheit. Es kann stets nur eine versäumte Trainingseinheit pro Kurs umgewandelt werden.  

Ausnahme: Welpensozialisierungsstunden
Die nicht in Anspruch genommenen Welpensozialisierungsstunden können mit dem verbleibenden Geldwert auf den darauf folgenden Junghundkurs 1 verrechnet werden. Hierfür ist kein nachweislicher Grund erforderlich.

Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich am vereinbarten Treffpunkt oder meldet seine Verspätung nicht telefonisch an, so ist die Trainerin nicht verpflichtet länger als maximal 15 Minuten zu warten, danach gilt die vereinbarte Trainingsstunde als “nicht abgesagt” und begründet eine Ausfallgebühr. 

Beim Erwerb einer 5er Karte für das Einzeltraining, Gruppentraining oder sonstige Kurse kommt eine Vertragsbindung für die gesamten Trainingseinheiten/ Kursdauer zustande. Die Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten nach Datum der Rechnungserstellung. 

Die Buchung der Kurse ist verbindlich, auch wenn sie mündlich, telefonisch oder per Email erfolgen. Die Kursgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung/ Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz und es wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr fällig. Dies gilt auch bei Kursabsage innerhalb einer Woche vor Kursbeginn. Erfolgt die Buchung eines Kurses erst sehr kurzfristig, sodass eine rechtzeitige Überweisung nicht mehr erfolgen kann, ist die Kursgebühr spätestens am ersten Kurstag vor der Unterrichtsstunde in bar zu entrichten.

Bricht ein Teilnehmer von sich aus eine Unterrichtsstunde ab oder nimmt seine gebuchte Kurse/ Trainingseinheiten nicht in Anspruch, egal aus welchen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge. 

Ich unterrichte je nach Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen, jedoch sind diese Tage nur für Notfälle geblockt. Daher erhebe ich für Einzeltrainingsstunden einen Wochenendzuschlag von 15,00 € die Stunde. 
An den vier Adventswochenenden findet kein Training statt.

Die Trainerin der Hundeschule im Grünen behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Die Trainerin ist bemüht, einen etwaigen Unterrichtsausfall rechtzeitig bekannt zu geben und bei Gruppenstunden einen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen und teilt dies der Trainerin spätestens 24 Stunden nach Bekanntgabe des Ersatztermines mit, kann der Teilnehmer den Geldwert der Trainingseinheit mit einer anderen Leistung verrechnen. Eine Auszahlung des Geldwertes kann jedoch nicht erfolgen. 

Bei Problemhunden erfolgt in jedem Fall vor Beginn der ersten Trainingsstunde ein Erstgespräch. Das Erstgespräch dient der Problemanalyse und ist erforderlich, um die Zielsetzung zu definiert und die Möglichkeiten zum Erreichen dieser Ziele zu erörtern. Ein Erstgespräch beinhaltet daher keine Trainingseinheiten. 

Beendet die Hundeschule im Grünen die Tätigkeit dauerhaft, werden nicht abgeleistete Trainingsstunden, auf Antrag des Teilnehmers, zurück erstattet. 

Während des Trainings gilt die Leinenpflicht, Leinen dürfen nur auf Anweisung der Trainerin abgemacht werden.

Es sind zu jeder Unterrichtsstunde ausreichend Tüten, hinsichtlich der Kotaufnahmepflicht der Gemeinden mitzubringen.

Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der AGB davon unberührt. 

 

Zuständiges Finanzamt: Helmstedt, Ernst-Koch-Str. 3, 38350 Helmstedt 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.): DE352044247

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